Häufige Fragen & Antworten
FAQ zu Baurecht, Bauprüfung, Klimatechnik, RLT- & Lüftungsanlagen
Was sind raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)?
Raumlufttechnische Anlagen, kurz RLT-Anlagen, regulieren das Klima und die Luft in Räumen bzw. Gebäuden und technischen Anlagen. Sie dienen sowohl dem Lüften als auch der Klimatisierung, wie Heizen, Kühlen, Reinigen, Belüften, Entlüften, Befeuchten und Entfeuchten der Raumluft. RLT-Anlagen sorgen also durch Luftaustausch für Frischluft sowie für eine regulierte Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit, um Schimmel oder Feuchtigkeit zu vermeiden. Raumlufttechnische Anlagen beeinflussen zudem die Luftqualität positiv, indem sie Gase, Dämpfe und Schadstoffe aus der Luft herausfiltern, z.B. in Tiefgaragen. D.h. sie sorgen dafür, dass die Raumluft den Ansprüchen hinsichtlich Feuchtigkeit, Temperatur und Reinheit entspricht. Zu den raumlufttechnischen Anlagen zählen Lüftungsanlagen bzw. Lüftungsgeräte, Klimaanlagen, Heizungen, Rauchabzugsanlagen, Ventilatoren, Luftkonditionierer, Luftfilter, Schalldämpfer und Luftklappen sowie freie, natürliche Lüftungssysteme.
Welche Aufgaben hat der Gutachter, baurechtlich anerkannte Sachverständige, Prüfsachverständige oder Lüftungssachverständige?
Sachverständige bzw. Gutachter prüfen und bescheinigen die Wirksamkeit und Betriebssicherheit bauordnungsrechtlich prüfpflichtiger technischer Anlagen und Einrichtungen, wie Klima- & Lüftungsanlagen, Brandschutztechnik, Hygiene etc. in Büroräumen, Privaträumen, Versammlungsstätten, Garagen etc.. Sie sind im Rahmen der ihr obliegenden Prüfaufgaben unabhängig und nicht an Weisungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers gebunden. Bau- & Lüftungs-Sachverständige prüfen im Auftrag von Gerichten, Kommunen, Städtischen Hochbauämtern, Wohnbaugesellschaften, Unternehmen, Versicherungsgesellschaften oder Privatpersonen. Die Begriffe Gutachter, baurechtlich anerkannter Sachverständiger, sachverständige Person und Prüfsachverständiger sind gleichwertig.
Welche Unterlagen müssen zur Prüfung der Gebäudetechnik bereitgestellt werden?
Über die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige wird geregelt dass, folgende Unterlagen bereit gestellt werden müssen:
Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Bauvorlagen
- Brandschutznachweis
- Grundriss- und Schnittzeichnungen des Gebäudes, aus denen ersichtlich sind
- Grundfläche, Raumhöhe und Rauminhalt
- Brandabschnitte, Rauchabschnitte, Nutzungseinheiten
- Wände, Decken, Abschlüsse und andere Bauteile mit vorgeschriebenem Feuerwiderstand
- Art und Nutzung (Personenzahl, Garagenstellplätze u. ä.)
- Rettungswege
- Verwendbarkeitsnachweise
- Pläne und Schema der Anlage mit Angabe der wesentlichen Teile, der Installationsorte, Aufstellungsorte, Steuereinrichtungen und Energieversorgung
- Bemessungen der Anlagen
- Elektrischer Schaltplan der Anlagen sowie der Überwachungs- und Steuerungseinrichtungen
- Anlagen- bzw. Funktionsbeschreibung
- Prüfbericht der zuletzt durchgeführten Prüfung
- Errichtungs- und Instandhaltungsnachweis
Zitat: Muster-Prüfgrundsätze 2010 Link: https://is-argebau.de/Dokumente/42314058.pdf
Wer bezahlt die Wartungsfirmen, notwendige Vorrichtungen & Verbrauchsmaterialien?
Die Prüfverordnung der Bundesländer sehen vor, dass die Bauherrschaft oder der Betreiber die Kosten übernehmen müssen.
Beispiel Hessen:
„§ 3 Pflichten der Bauherrschaft, Betreiberinnen und Betreiber
Die Bauherrschaft, die Betreiberin oder der Betreiber hat
- bauaufsichtsrechtlich anerkannte Prüfsachverständige mit der Durchführung der Prüfungen nach § 2Abs. 1 und 2 zu beauftragen, für die Prüfung notwendige Vorrichtungen und fachlich geeignete Arbeitskräfte bereitzustellen und die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten,“
Zitat: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden
(Technische Prüfverordnung - TPrüfV) Vom 4. Dezember 2020
Link: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-TPr%C3%BCfVHE2021pP3
Welche Pflichten haben Bauherrschaft & Betreiber in Bezug auf die Prüfverordnungen?
Dieses regeln die Prüfverordnungen der Bundesländer:
Beispiel Hessen:
„§ 3 Pflichten der Bauherrschaft, Betreiberinnen und Betreiber
Die Bauherrschaft, die Betreiberin oder der Betreiber hat
- bauaufsichtsrechtlich anerkannte Prüfsachverständige mit der Durchführung der Prüfungen nach § 2Abs. 1 und 2 zu beauftragen, für die Prüfung notwendige Vorrichtungen und fachlich geeignete Arbeitskräfte bereitzustellen und die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten,
- die von der oder dem Prüfsachverständigen festgestellten Mängel innerhalb der von ihr oder ihm festgelegten Frist zu beseitigen und
- Berichte über die Prüfungen nach § 2Abs. 1 und 2 mindestens sechs Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der unteren Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.“
Zitat: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden
(Technische Prüfverordnung - TPrüfV) Vom 4. Dezember 2020
Link: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-TPr%C3%BCfVHE2021pP3
Wo & wann finden die raumlufttechnischen Prüfungen statt?
Als raumlufttechnischer Sachverständiger und Gutachter für ganz Baden-Württemberg (u.a. Stuttgart, Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Pforzheim, Heilbronn, Ludwigsburg...), sowie teilw. Bayern, Hessen und Rheinland-Phalz, bin ich zu flexiblen Zeiten für Sie vor Ort. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit mir.
Was sollte für eine RLT-Sachverständigenprüfung vorbereitet werden?
Für eine raumlufttechnische Prüfung durch einen Sachverständigen sollte vorbereitet werden:
- Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen,
- Bereitstellung der notwendigen Wartungsfirmen und der notwendigen Hilfsmittel und Materialen und
- Organisation der Zugänglichkeit zu den raumlufttechnischen Anlagen und den Einrichtungen.